Und seid nicht wie jene (Mekkaner), welche prahlerisch aus ihren Wohnungen auszogen, um von den Leuten gesehen zu werden und von Allahs Weg abspenstig zu machen. Doch Allah überschaufe ihr Tun. (Quran, 8:47)
Wenn Wir sie jedoch gerettet haben, üben sie auf Erden wieder Gewalt aus, ohne jede Rechtfertigung. O ihr Menschen! Euere Gewalttätigkeit richtet sich doch nur gegen euch selbst. Ihr genießt das irdische Leben ja nur im Nießbrauch. Dann ist eure Heimkehr zu Uns, und Wir werden euch eröffnen, was ihr getan habt. (Quran, 10:23)
Siehe, Allah gebietet, Gerechtigkeit zu üben, Gutes zu tun und die Nahestehenden zu beschenken. Und Er verbietet das Schändliche und Unrechte und Gewalttätige. Er ermahnt euch, euch dies zu Herzen zu nehmen. (Quran, 16:90)
Frömmigkeit besteht nicht darin, dass ihr euer Gesicht nach Westen oder Osten kehrt. Fromm ist vielmehr, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und an die Engel und die Schritt und die Propheten; und wer sein Geld -auch wenn er selbst Bedarf hat- für seine Angehörigen und die Waisen, die Armen und den Reisenden, die Bettler und die Gefangenen ausgibt; und wer das Gebet verrichtet ; und wer die Steuer (zakat) zahlt; und die, welche ihre eingegangenen Verpflichtungen einhalten und in Unglück, Not und Gefahr standhaft sind: Sie sind es, die aufrichtig und gottesfürchtig sind. (Quran, 2:177)
Sprich: "Ich bin nur ein Mensch wie ihr. Mir ist geoffenbart worden, dass euer Gott ein einziger Gott ist. Und wer hofft, seinem Herrn zu begegnen, soll gute Werk tun und niemand neben seinem Herrn anbeten." (Quran, 18:110)
Und jeder hat eine Richtung, nach der er sich kehrt. Wetteifert daher miteinander in guten Werken. Wo immer ihr seid, Allah wird euch allesamt zu Ihm zurückbringen. Siehe, Allah hat Macht über alle Dinge. (Quran, 2:148)
Und Wir sandten zu dir in Wahrheit das Buch hinab, (vieles) bestätigend, was ihm an Schriften vorausging, und (über ihren Wahrheitsgehalt) Gewißheit gebend. Darum richte zwischen ihnen nach dem, was Allah hinabsandte. Folge nicht ihren Neigungen, um nicht von der Wahrheit, die zu dir gekommen ist, abzuweichen. Jedem von euch gaben Wir ein Gesetz und einen Weg. Wenn Allah gewollt hätte, hätte Er euch zu einer einigen Gemeinde gemacht. Doch Er will euch in dem prüfen, was Er euch gegeben hat. Wetteifert darum im Guten. Zu Allah ist eure Heimkehr allzumal, und Er wird euch dann darüber aufklären, worüber ihr uneins seid. (Quran, 5:48)
Und wetteifert um die Verzeihung eueres Herrn und einen Gärten, der weit ist wie die Himmel und die Erde, bereitet für die Gottesfürchtigen, (Quran, 3:133)
Und wenn du (mit etwas) fertig bist, dann bemühe dich weiter. (Quran, 94:7)
Und wenn sie eitles Geschwätz hören, kehren sie sich davon ab und sprechen: "Für uns unsere Taten und für euch eure Taten! Friede sei mit euch! Wir suchen keine Unbedarften." (Quran, 28:55)
Und sich von allem Nichtswürdigen fernhalten. (Quran, 23:3)
Und Diener des Erbarmers sind diejenigen, welche auf Erden bescheiden auftreten; wenn die Ahnungslosen sie anreden, entbieten sie ihnen den Friedensgruß. (Quran, 25:63)
Und wenn sie eitles Geschwätz hören, kehren sie sich davon ab und sprechen: "Für uns unsere Taten und für euch eure Taten! Friede sei mit euch! Wir suchen keine Unbedarften." (Quran, 28:55)
Und wenn du jene siehst, welche über Unsere Botschaft spöttisch reden, dann kehre dich von ihnen ab, bis sie ein anderes Gespräch beginnen. Und falls Satan dich dies vergessen läßt, bleibe nicht bei dem Volk der Sünder sitzen, sobald du dich daran erinnerst. (Quran, 6:68)
Und sage nie über etwas: "Ich werde das bestimmt morgen tun!", Ohne anzufügen: "So Allah will!" Und erinnere dich deines Herrn, wenn du es vergessen hast, und sprich: "Möge mein Herr mich immer näher zum Rechten leiten." (Quran, 18:23-24)
Und warum sagtest du beim Betreten deines Gartens nicht: "Was Allah will! Es gibt keine Macht außer bei Allah!". Du siehst zwar, dass ich weniger Vermögen und Kinder habe als du. (Quran, 18:39)
Doch nein! Ihr haltet die Waise nicht in Eh¬ren. Und spornt einander nicht zur Speisung des Armen an. Und braucht das Erbe (des Unmündigen) auf. Und liebt (euer) Vermögen maßlos. (Quran, 89:17-20)
Es beherrscht euch das Streben nach mehr und mehr. Bis ihr (eure) Gräber aufsucht. (Quran, 102:1-2)
Siehe, Korah war vom Volke Moses, doch verging er sich gegen sie. Wir aber gaben ihm so viel an Schätzen, dass seine Schatztruhe für eine größere Schar kräftiger Leute eine Bürde gewesen wäre. Als sein Volk zu ihm sprach: "Frohlocke nicht, Allah liebt nicht die Frohlockenden..." (Quran, 28:76)
So betrübt euch nicht über das, was euch entgeht, und freut euch nicht überheblich über das, was Er euch gibt; denn Allah liebt keine stolzen Prahler (Quran, 57:23)
Und seid nicht wie jene (Mekkaner), welche prahlerisch aus ihren Wohnungen auszogen, um von den Leuten gesehen zu werden und von Allahs Weg abspenstig zu machen. Doch Allah überschaufe ihr Tun. (Quran, 8:47)
Und sei gegen die Menschen nicht hochfahrend und stolziere nicht eitel auf der Erden herum. Siehe, Al¬lah liebt keinen eingebildeten Prahler. (Quran, 31:18)
O ihr, die ihr glaubt! Erhebt eure Stimmen nicht über die Stimme des Propheten. Auch sprecht zu ihm nicht zu laut wie zueinander, damit eure Werke nicht hinfällig werden, ohne dass ihr es bemerkt. (Quran, 49:2)
Und bringt einander nicht betrügerisch um Hab und Gut, und bestecht damit nicht die Richter, um einen Teil des Vermögens der Leute widerrechtlich an euch zu bringen, obwohl ihr es (besser) wisst. (Quran, 2:188)
O ihr, die ihr glaubt! Wenn es bei euch um eine Schuld auf einen bestimmten Termin geht, so schreibt es auf. Und ein Schreiber schreibe es euch auf wie es Rechtens ist. Und kein Schreiber weigere sich zu schreiben, wie Allah es ihn gelehrt hat. Er schreibe denn, und der Schuldner diktiere. Und er fürchte Allah, seinen Herrn, und lasse nichts weg. Ist der Schuldner aber geistig oder körperlich schwach oder unfähig zu diktieren, so diktiere sein Sachwalter für ihn wie es Rechtens ist. Und nehmt von euren Leuten zwei zu Zeugen. Sind nicht zwei Männer da, dann sei es ein Mann und zwei Frauen, die euch als Zeugen passend erscheinen, so dass, wenn eine der beiden irrt, die andere sie erinnern kann. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht es nicht, es niederzuschreiben, ob die Schuld klein oder groß ist, samt ihrem Termin. Dies ist für euch gerechter vor Allah und bestätigt das Zeugnis besser und hütet euch sicherer vor Zweifeln. Ist aber die Ware vorhanden und ihr übergebt sie, einer dem andern, dann begeht ihr kein Unrecht, wenn ihr nichts aufschreibt. Aber nehmt Zeugen für eure Handelsgeschäfte. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen drohe ein Nachteil. Sonst ist es eine Sünde von euch. Und fürchtet Allah; denn Allah lehrt euch, und Allah kennt alle Dinge. (Quran, 2:282)
Zur Einsicht und Ermahnung für jeden sich reumütig bekehrenden Diener. (Quran, 50:8)
Und wie viele Geschlechter liessen Wir von ihnen verderben, die von stärkerer Macht waren als sie. Doch dann durchzogen sie das Land auf der Suche nach Zuflucht! Darin ist fürwahr eine Ermahnung für den, der ein waches Herz hat, sein Ohr leiht und aufmerksam ist. (Quran, 50:36-37)
Wahrlich den S a b ä e r n hätte (schon) ihr Wohnge¬biet ein Zeichen sein sollen: Zwei Gärten, zur Rechten und zur Linken. "Eßt von der Gabe eueres Herrn und dankt lhm! Ein gu-tes Land und ein nachsichtiger Herr!" Sie aber wandten sich ab. Da sandten Wir über sie die Flut des Dammbruchs und verwandelten ihre beiden Gärten in zwei Gärten mit bitte¬ren Früchten und Tamarisken und ein paar Lotosbäumen. Dies war Unser Lohn für ihren Unglauben. Und so bestrafen Wir nur die Undankbaren. (Quran, 34:15-17)
Sie werden dich nach den Neumonden befragen. Sprich: "Sie sind Zeitbestimmungen für die Menschen und die Pilgerfahrt." Und es bedeutet keine Frömmigkeit, wenn ihr (aus Aberglauben) von hinten in eure Häuser eintretet, sondern Frömmigkeit besteht in Gottesfurcht. Darum betretet eure Häuser durch die Türen und fürchtet Allah; vielleicht ergeht es euch wohl. (Quran, 2:189)
Auch wenn ihr niemand darin antrefft, so tretet erst ein, nachdem euch Erlaubnis gegeben wurde. Und wenn euch gesagt wird: "Kehrt um!", so kehrt um. Das ist geziemender für euch. Und Allah weiß, was ihr tut. Es ist kein Vergehen, wenn ihr unbewohnte Häuser betretet, die für euch nützlich sind. Und Allah weiß, was ihr allen tut und was ihr verbergt. (Quran, 24:28-29)
Sprich: "Reist auf Erden umher und seht, wie das Ende der Sünder war." (Quran, 27:69)
Und wenn ihr mit einem Gruß gegrüßt werdet, grüßt mit einem schöneren zurück oder erwidert ihn. Siehe, Allah rechnet über alle Dinge ab. (Quran, 4:86)
O ihr, die ihr glaubt! Betretet nicht Häuser, die nicht die euren sind, bevor ihr um Erlaubnis gebeten und ihre Bewohner begrüßt habt. Dies ist besser für euch; vielleicht laßt ihr euch ermohnen. (Quran, 24:27)
Es ist kein Vergehen für den Blinden und kein Vergehen für den Lahmen und kein Vergehen für den Kranken und auch nicht für euch selbst, in euren eigenen Häusern zu essen oder in den Häusern eurer Väter oder den Häusern eurer Mütter oder den Häusern eurer Brüder oder den Häusern eurer Schwestern oder den Häusern eurer Vaterbrüder oder den Häusern eurer Vaterschwestern oder den Häusern eurer Mutterbrüder oder in den Häusern eurer Mutterschwestern oder in denen, deren Schlüssel ihr besitzt, oder eueres Freundes. Es ist kein Vergehen, ob ihr zusammen oder getrennt eßt. Doch wenn ihr in ein Haus tretet, so begrüsst einan¬der mit einem gesegneten, guten Gruß wie von Allah. So macht euch Allah Seine Botschaft klar, damit ihr begreift. (Quran, 24:61)
O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr bei Versammlungen gebeten werdet: "Macht Platz!", dann macht Platz; dann wird euch auch Allah Platz machen. Und wenn ihr gebeten werdet: "Erhebt euch!", dann erhebt euch. Allah wird diejenigen von euch, die glauben und denen Wissen gegeben wurde, um Rangstufen erhöhen. Und Allah weiß was ihr tut. (Quran, 58:11)
Betreuen und besuchen sollte die Moscheen Allahs nur, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und das Gebet verrichtet und die Steuer zahlt und Allah allein fürchtet. Diese mögen zu den Rechtgeleiteten gehören. (Quran, 9:18)
Und als Wir das Haus zu einem Versammlungsort für die Menschen und einem Asyl machten und (sprachen:) "Nehmt Abrahams Stätte zum Ort des Gebets" und Wir Abraham und Ismael verpflichteten: "Reinigt mein Haus für die es Umwandelnden und darin Verweilenden und die sich Beugenden und Niederwerfenden." (Quran, 2:125)
O ihr Kinder Adams! Zieht euch für jede Gebetsstätte schön an und eßt und trinkt, aber schweift nicht aus. Siehe, Er liebt die Ausschweifenden nicht. (Quran, 7:31)
O ihr, die ihr glaubt! Siehe, Berauschendes, Glücksspiele, Opfersteine und Lospfeile sind ein Greuel, Satans Werk. Meidet sie, auf dass es euch wohlergehe. Der Satan will durch Berauschendes und Spiel zwischen euch nur Feindschaft und Haß säen und euch von dem Gedanken an Allah und dem Gebet abhalten. Wollt ihr deshalb nicht davon ablassen? (Quran, 5:90-91)
Sie werden dich befragen nach dem Wein und dem Glücksspiel. Sprich: "In beidem liegt großes Übel und Nutzen für die Menschen. Ihr Übel ist jedoch größer als ihr Nutzen." Und sie werden dich fragen, was sie spenden sollen. Sprich: "Das Entbehrliche." So macht euch Allah die Botschaft klar. Vielleicht denkt ihr nach. (Quran, 2:219)
Dass dies gewiß ein ehrwürdiger Quran ist. (Die Urschrift ist)in einem wohlverwahrten Buch. Nur die Rei¬nen können ihn berühren. Eine Offenbarung vom Herrn der Welten! (Quran, 56:77-80)
Und euch gehört die Hälfte dessen, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie kein Kind haben. Haben sie jedoch ein Kind, so sollt ihr den vierten Teil ihres Nachlasses haben, nach Abzug aller Vermächtnisse oder Schulden. Und sie sollen den vierten Teil eueres Nachlasses haben, wenn ihr kein Kind habt. Habt ihr jedoch ein Kind, so sollen sie den achten Teil eueres Nachlasses haben, nach Abzug aller Vermächtnisse oder Schulden. Und wenn ein Mann -oder eine Frau- keine Eltern oder Kinder zu Erben haben, er aber einen Bruder oder eine Schwester hat, so soll jeder von ihnen den sechsten Teil empfangen. Sind aber mehr (Geschwister) vor Händen, so sollen sie den dritten Teil teilen, nach Abzug aller Vermächtnisse oder Schulden und ohne Benachteiligung. (Dies ist) eine Anordnung Allahs. Und Allah ist wissend und weise. (Quran, 4:12)
Sie werden dich über die Rechtslage befragen. Sprich: "Allah weist euch hinsichtlich der (erbberechtigten) Verwandtschaft in Seitenlinie (wie folgt) an: Wenn ein Mann kinderlos stirbt, aber eine Schwester hat, so soll sie die Hälfte von dem haben, was er hinterläßt. Und er soll sie beerben, wenn sie kein Kind hat. Sind aber zwei Schwestern da, sollen sie zwei Drittel von seiner Hinterlassenschaft haben. Sind aber Brüder und Schwestern da, so soll der Mann den Anteil von zwei Frauen haben." Allah macht es euch klar, damit ihr nicht irrt; und Allah kennt alle Dinge. (Quran, 4:176)
O ihr, die ihr glaubt! Euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu erben. Und behandelt sie nicht schlecht, um einen Teil von dem, was ihr ihnen gabt, von ihnen zurückzunehmen: es sei denn, sie hätten sich offenkundig unmoralisches Verhalten zu Schulden kommen lassen. Verkehrt mit ihnen anständig. Und wenn sie euch zuwider sind, ist euch vielleicht etwas zuwider, in das Allah Reichtum gelegt hat. (Quran, 4:19)
Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor, dem Knaben zweier Mädchen Anteil zu geben. Sind es aber (nur) Mädchen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel des Nachlasses erhalten. Gibt es nur ein Mädchen, soll es die Halfte haben. Und jeder Elternteil soll den sechsten Teil des Nachlasses haben, wenn er ein Kind hat. Hat er jedoch kein Kind, und seine Eltern beerben ihn (vali), soll seine Mutter den dritten Teil haben. Und falls er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil erhalten, nach Bezahlung aller Vermächtnisse oder Schulden. Euere Eltern und eure Kinder, ihr wisst nicht, wer von beiden euch nützlicher ist. (Dies ist) ein Gebot von Allah; siehe, Allah ist wissend und weise. Und euch gehört die Hälfte dessen, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie kein Kind haben. Haben sie jedoch ein Kind, so sollt ihr den vierten Teil ihres Nachlasses haben, nach Abzug aller Vermächtnisse oder Schulden. Und sie sollen den vierten Teil eueres Nachlasses haben, wenn ihr kein Kind habt. Habt ihr jedoch ein Kind, so sollen sie den achten Teil eueres Nachlasses haben, nach Abzug aller Vermächtnisse oder Schulden. Und wenn ein Mann -oder eine Frau - keine Eltern oder Kinder zu Erben haben, er aber einen Bruder oder eine Schwester hat, so soll jeder von ihnen den sechsten Teil empfangen. Sind aber mehr (Geschwister) vor Händen, so sollen sie den dritten Teil teilen, nach Abzug aller Vermächtnisse oder Schulden und ohne Benachteiligung. (Dies ist) eine Anordnung Allahs. Und Allah ist wissend und weise. (Quran, 4:11-12)
Vorgeschrieben ist euch, wenn einem von euch der Tod naht und er Vermögen hinterlässt, für die Eltern und die Verwandten eine angemessene letztwillige Verfügung zu treiten; dies ist eine Verpflichtung für die Gottesfürchtigen! Doch wer die Verfügung ändert, nachdem er davon Kenntnis bekam: die Schuld trifft die, welche sie ändern. Siehe, Allah ist hörend und wissend. Wer aber vom Erblasser Benachteiligung oder Unrecht befürchtet und zwischen ihnen Frieden stiftet, der begeht keine Sünde; siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig. (Quran, 2:180-182)
O ihr, die ihr glaubt! Wenn einem von euch der Tod naht, soll sein Testament bezeugt werden von zwei redlichen Leuten unter euch oder -so euch das Unglück des Todes auf Reisen trifft -von zwei anderen, die nicht von euch sind. Haltet sie nach dem Gebet zurück, und, falls ihr Zweifel hegt, sollen sie bei Allah schwören: "Wir verbinden mit unserem Zeugnis keinen Handel oder Preis, und ginge es um ein Mitglied unserer Sippe, und wir halten von dem Zeugnis vor Allah nichts zurück; sonst wären wir wahrlich Sünder." Wenn aber bekannt wird, dass beide sich versündigt haben, sollen von denen, die sie (in ihrem Erbrecht) geschädigt haben, zwei andere an ihre Stelle treten und bei Allah schwören: "Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrer als ihr Zeugnis. Wir vergehen uns nicht, sonst wären wir Ungerechte." (Quran, 5:106-107)